Mitwirkungspflicht gemäß § 185 Börsegesetz 2018

Gemäß § 185 Börsegesetz 2018 haben Vermögensverwalter seit 10. Juni 2019 eine Mitwirkungspflicht auszuarbeiten und sie öffentlich bekannt zu machen, in der beschrieben wird, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie (Ausübung von Stimmrechten und anderen mit Aktien verbundenen Mitwirkungsrechten) integrieren.

Hierzu halten wir fest: Die Merit Alternative Investments GmbH investiert in keine Gesellschaften bzw. Aktien oder Fonds, welche mit Stimmrechten verbunden sind. Sie führt keine Dialoge mit solchen Gesellschaften und arbeitet nicht mit anderen Aktionären zusammen und kommuniziert nicht mit einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaften.

Die Merit AI investiert für ihre Kunden hauptsächlich in börsengehandelte Derivate (Futures), wodurch keine tatsächlichen oder potenzielle  Interessenskonflikte im Sinn des § 185 Börsegesetz 2018 entstehen können.

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Nähere Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen und produktspezifische Dokumente erhalten Sie bei MERIT Alternative Investments GmbH, Schottenring 17/5, A-1010 Wien.